Frage zur Studienordnung |
13.03.2011, 19:44 | Auf diesen Beitrag antworten » |
NilsM | Frage zur Studienordnung Auszug: §8 Abschnitt 10 (10) Unterrichtsveranstaltungen mit Leistungsnachweis können nur zweimal wiederholt werden. Erfolgskontrollen, die für die Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme Voraussetzung sind, können einschließlich Wiederholungsmöglichkeiten jeweils nur dreimal innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten nach Beginn der jeweiligen Unterrichtsveranstaltung abgelegt werden. Über die Verlängerungen der 18-Monats-Frist entscheidet in Härtefällen die Studiendekanin oder der Studiendekan im Einvernehmen mit der zuständigen Lehrkraft. Kann kein Einvernehmen hergestellt werden, entscheidet die Dekanin oder der Dekan. Kann mir jemand helfen das richtig zu verstehen? Mal angenommen ich hätte vor 2 Semestern Biochemie zum 2mal nicht bestanden MUSS ich es dann kommendes Semester wiederholen oder kann ich noch 1 Semester mit der Wiederholung warten? Danke jetzt schon für die Antworten. Lg Nils |
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