Dystonie |
03.05.2007, 20:06 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Flokaty | Dystonie hallo zusammen ich hab mal eine ganz wichtige frage, ich hoffe ich bin hier richtig. bei mir wurde vorkurzem dystonie diagnostiziert. ich bin aber grad dabei meinen führerschein zu machen, kann ich den jetzt überhaupt noch zuende machen? darf man mit dieser krankheit autofahren? hat da jemand erfahrungen? |
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03.05.2007, 22:06 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Wonneproppen | RE: Dystonie Hallo Flokaty, da biste ja wieder ist diese Diagnose die Fortsetzung einer Erklärung für Deine Beinlähmung mit Kopfschmerzen, Fieber und erhöhten Entzündungswerten vom letzen Sommer? Is´noch was an Symptomen hinzugekommen? LG wonneproppen |
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03.05.2007, 22:32 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Flokaty | RE: Dystonie
hallöchen ja ganz genau. ich bin eigentlich ins Krankenhaus wegen einer lähmung im rechten augenlied gekommen um im mundwinkel un ne komische haltung vom kopf, aber plötzlich trat dann auch wieder diese "beinlähmung"auf, mir wurde dann aber gesagt das ganze wurde falsch bewertet, das wären ganz eindeutig krämpfe keine lähmungen. die ärtze meinten dass das höchstwahrscheinlich eine dystonie wäre (konnte mir anfangs darunter nicht wirklichw as vorstellen, hab aber im internet schon viele informationen bekommen ) ja und jetzt hab ich eben angst um meinen führerschein... |
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04.05.2007, 12:42 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Wonneproppen | RE: Dystonie Hallo Flokaty, wie es sich im Einzelnen mit der Fahrerlaubnis in Deinem Fall verhalten wird, kann ich Dir nicht sagen. Unter www.fahrerlaubnisrecht.de/Begutachtungsleitlinien kannst Du Dich vorab selbst informieren. Auch kenne ich den Ablauf nicht. Sicher wirst Du die Fahrschule absolvieren und die Prüfung ablegen dürfen. Ob und wie die gesundheitliche Eignung zum Führen eines Fahrzeuges geprüft wird, ist mir nicht bekannt. Auskünfte gibt Dir die Führerscheinerlaubnisbehörde Ich kenne Dich nicht und weiß auch nicht, wie stark Du durch die Dystonie (die in individueller Ausprägung auftritt, also kein einheitliches Krankheitsbild ist) eingeschränkt bist, um sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Bedenke, dass Du Dich zum einen selbst gefährden könntest und zum anderen andere. Die Betrunkenen gefährden ja auch nicht nur sich selbst.... Du verstehst, wie ich es meine, ja? Alles Gute für Dich. LG wonneproppen |
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